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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Hotel Pfälzer Hof GmbH
Hauptstraße 12
D-67742 Lauterecken
Vertreten durch:
Anja und Oliver Jakob
Kontakt:
Telefon: +49 (0)6382 73 38
Telefax: +49 (0)6382 66 52
eMail:
info@pfaelzer-hof.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
HRB21396
Registergericht:
Amtsgericht Kusel
Registernummer: KUS-
Umsatzsteuer-ID:
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE246033648
Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Kusel
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Für den Inhalt verantwortlich:
Oliver Jakob
Idee und Konzeption:
CSB Werbeagentur
(Internetagentur)
Screendesign:
CSB Werbeagentur
Domainhosting, Webhosting:
IT Studt
(Hostingprovider)
Online Marketing, Suchmaschinenoptimierung:
CSB Werbeagentur
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Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Hotel Pfälzer Hof GmbH
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für
alle schriftlich geschlossenen Vereinbarungen für
Bestellungen und Buchungen von Räumlichkeiten des
Restaurants, von Zimmern des Hotels und in den damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen.
Vertragsabschluß, -Partner, Haftung
Die Vertragspartnerschaft gilt
zwischen den Vertragsunterzeichnern,
diese sind die Vertragspartner.
Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet,
die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten
Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet,
die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der
Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an
Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und
erhöht sich der vom Hotel berechnete Preis, so kann der
vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch
um 10% erhöht, werden.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der
Rechnung, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist am 01.
Mai 2000 in Kraft getreten. Danach kommt der Schuldner einer
Geldforderung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang
einer Rechnung in Zahlungsverzug und kann danach sofort
gerichtlich geltend gemacht werden. Eine formelle Mahnung
ist nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig hat sich der
gesetzliche Verzugszins auf 9 % erhöht.
Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten,
beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann.
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf
Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
Rücktritt des Gastes von einer Reservierung
1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist
das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu
stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich
ist.
2. Restaurantbuchung: Tritt der Veranstalter erst eine Woche
vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel
berechtigt den vereinbarten Mietpreis zu berechnen. Beim
Rücktritt einer Festlichkeit mit vorbestelltem Menü
entstehen bei einer Absage oder Personenreduzierung bis eine
Woche vor dem Termin keine Kosten, bei jeder späteren Absage
oder Reduzierung berechnen wir 70% des vereinbarten Preises.
Bei der Stornierung einer Reservierungen für Gruppen mit
Vereinbarung der Essenbestellung vor Ort, berechnen wir
einen Pauschalbetrag des errechneten entgangenen
Speisenumsatzes in Höhe von € 5,00 pro bestellter Person.
3.1.Hotelreservierung bei Einzelbuchungen: Wird die Bestellung von Zimmern nicht
rechtzeitig annulliert, ist das Hotel berechtigt, folgende
Beträge in Rechnung zu stellen:
- bis 2 Monate vor Termin: keine Kosten;
- bis 1 Monat vor dem Termin berechnen wir 50% der gebuchten
Leistungen
- bis 1 Woche vor dem Termin erstatten wir die
einzusparenden Kosten
für Übernachtung mit Frühstück mit 20%,
für Übernachtung mit Halbpension mit 40%.
3.2.Hotelreservierung bei Gruppenbuchungen mit Pauschalarrangements: Wird die Bestellung von Zimmern nicht
rechtzeitig annulliert, ist das Hotel berechtigt, folgende
Beträge in Rechnung zu stellen:
- bis 4 Monate vor Termin: keine Kosten;
- bis 1 Monat vor dem Termin berechnen wir 50% der gebuchten
Leistungen
- bis 1 Woche vor dem Termin erstatten wir die
einzusparenden Kosten
für Übernachtung mit Frühstück mit 20%,
für Übernachtung mit Halbpension mit 40%.
Bei jeder kurzfristigeren Stornierung, als eine Woche
vorher, werden 100% des Rechnungsbetrages fällig
Selbstverständlich sind wir bei jeder Stornierung um
anderweitige Vermietung bemüht.
Sollte eine Weitervermietung erfolgen, ist die Stornierung
kostenlos.
Eine Änderung der Teilnehmerzahl oder Stornierung muss in
schriftlicher Form erfolgen.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und
Getränke zu Veranstaltungen zum Verzehr auf dieser
Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der
Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur
Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf
Gefahr des Veranstalters im Hotel. Das Hotel übernimmt für
Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten -ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz I ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
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Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
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für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen
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gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach
Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit
hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der
Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen
bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist
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